Steganlage Plauer Werder e. V. von 2002 Beitragsordnung ab 2016
Mitgliedsbeiträge dienen ausschließlich den satzungsgemäßen Zwecken, unter anderem der Finanzierung und dem Erhalt unserer Steganlage. Sie setzen sich aus einem jährlich neu festzusetzenden Mitgliedsbeitrag sowie aus einer zu bestimmenden Anzahl zu leistender Arbeitsstunden zusammen.
1. Die Aufnahmegebühr beträgt für
· Aktive Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 50,00 €
· Passive Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 5,00 €
· Bei Wandlung der passiven in aktive Mitgliedschaft ist der
Differenzbetrag der Aufnahmegebühr zu zahlen.
· Aktive und passive jugendliche Mitglieder vom vollendeten
14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5,00 €
2. Der Jahresbeitrag für aktive Mitglieder wird in jedem Jahr durch die Mitgliederversammlung neu beschlossen. Ab 2016 beträgt er für eine große Bootsbox 183,00 € und für die kleine Box 165,00 €. Für passive Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag 10,00 €.
3. Von den aktiven Mitgliedern mit Bootsliegeplatz sind auch zu gleichen Teilen alle notwendigen Kosten zur Erhaltung des Steges in seiner genehmigten Form zu zahlen. Hierzu zählen insbesondere Reparaturen und Sanierungen die zur Erhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit notwendig sind. Diese Arbeiten können durch Beschluss des Vorstandes bis zu einer Höhe von 10.000,00 € ohne Beschluss der Mitgliederversammlung in Auftrag gegeben werden.
Aktive Mitglieder zahlen eine Einlage. Sie beträgt ab 01.01.2016 für eine große Box 2400 €, für eine kleine Box am Kopfsteg 2300 € und für eine kleine Box in 2. oder 3. Reihe 2250 €.
Ab dem 01.01.2016 unterliegt die Einlage für die Bootsbox einer Wertminderung von 5 % pro Jahr. Die Wertminderung (jährlich 120 €, 115 € oder 112,50 €) wird bei Auszahlung der Einlage angerechnet. Neue Mitglieder zahlen die ungeminderte Einlage ein.
4. Die Anzahl der zu leistenden unentgeltlichen Arbeitsstunden beträgt 15 Stunden. Nichtgeleistete Arbeitsstunden müssen bezahlt werden. Der Verrechnungswert einer Arbeitsstunde beträgt 5,00 €. Mitglieder, die aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen nicht in der Lage sind, Arbeitsstunden zu leisten, können diese zusammen mit dem ordentlichen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Mitglieder des Vorstandes sind von der Leistung der Arbeitsstunden/Ersatzleistungen befreit.
5. Der Mitgliedbeitrag ist sofort nach Bekanntgabe zu entrichten, spätestens jedoch bis zum 15. Mai eines jeden Jahres.
6. Die Verrechnung der geleisteten Arbeitsstunden erfolgt jeweils im darauf folgenden Jahr und wird jedem Mitglied zusammen mit dem neu beschlossenen Mitgliedsbeitrag mitgeteilt. Zuviel geleistete Arbeitsstunden werden bis 10 Stunden auf den Beitrag und der Rest für das Folgejahr angerechnet.
7. Gastlieger zahlen
pro Nacht 7,50 €
pro Woche 45,00 €
pro Monat 150,00 €
pro Saison (01.05. – 15.10.) 550,00 €
Eine Bereitstellung von Strom/Wasser usw. erfolgt nicht. Der Preis bezieht sich auf die reine Nutzung des Gastliegerplatzes.
8. Die Slipanlage kann von Fremdnutzern gegen eine Gebühr von 5,00 € pro Slip benutzt werden.
9. Sonderregelung: Diese Sonderregelung gilt vor allem für Nutzer von Katamaranen, Segeljollen oder Schlauchbooten. Sie beinhaltet die passive Mitgliedschaft im Verein sowie die Nutzung der Slipanlage gegen ein jährliches Entgelt in Höhe von 50,00 €.